So, Leute, weil das CanG in dieser Hinsicht mir absolut keine Erleuchtung gebracht hat, folgende Frage:
Darf ich einen wenige Tage alten Keimling verschenken? Der Beschenkte ist selbstverständlich volljährig.
So, Leute, weil das CanG in dieser Hinsicht mir absolut keine Erleuchtung gebracht hat, folgende Frage:
Darf ich einen wenige Tage alten Keimling verschenken? Der Beschenkte ist selbstverständlich volljährig.
Wo kein Kläger, da auch kein Richter ![]()
Aber man sollte es halt allgemein nicht komplett übertreiben ![]()
Manche verschenken ja auch Samen an Freunde oder geben mal Stecklinge weiter.
Solange das alles im normalen Rahmen bleibt und man damit nicht groß im Internet hausieren geht oder daraus irgendein öffentliches Ding macht, sehe ich persönlich da jetzt weniger das Problem ![]()
Ich würde das jetzt nicht meinem nächstgelegenen Polizeirevier mitteilen.
Es interessiert mich grundsätzlich, auch weil es dazu keine klaren Aussagen im Gesetz zu geben scheint. Bei Reddit hiess es vor einer Weile, man solle erstmal Gerichtsurteile abwarten.
Für mich relevant ist es insofern, weil ich ca. 1 Stunde in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs wäre. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dabei erwischt zu werden, nahe Null ist, hab ich nicht unbedingt Interesse daran, zu einem dieser Gerichtsurteile zu werden^^
Da hat Reddit tatsächlich irgendwo recht ![]()
Aktuell ist beim CanG vieles eher „Interpretation" statt wirklich eindeutig geklärt. Selbst Juristen diskutieren bei manchen Themen noch komplett unterschiedlich.
Deshalb sagen aktuell eigentlich fast alle:
Erstmal Gerichtsurteile abwarten ![]()
Gerade bei Sachen wie Transport oder Weitergabe würde ich persönlich einfach keinen unnötigen Stress riskieren ![]()
Nicht dass man am Ende wirklich noch der Präzedenzfall wird ![]()
Dann heisst das jetzt wohl warten, bis sich jemand erbarmt, beim Verschenken erwischt zu werden und vor Gericht zu ziehen oder gezogen zu werden^^
Moin,
rechtlich ist es so, dass du durchaus ja Pflanzen transportieren darfst / musst (Steckies). Wenn Du jetzt bei deinem Freund einen vergisst ist das Menschlich und unproblematisch wenn er ihn aufnimmt. Er darf ihn dir nur nicht zurückgeben.
Das wäre dann ja eine Weitergabe.
Ansonsten ist es so, dass dies ein s.g. Antragsdelikt ist, weil es eine OWI (Bußgeld zum CanG Zeile 24)und keine Straftat darstellt.
Soll heißen: Solange dich keiner Anzeigt wird nichts passieren. Sollte es dennoch soweit kommen ist es der erste Fall und der wird ein Präzedenzfall (werden sich sicherlich HanfVerband und Co. mit einschalten um zu unterstützen) um Rechtssicherheit zu schaffen.
Woher ich das weiß?
Polizistenfamilie ![]()
Vielen Dank für deine Antwort!
bist du selbst auch polizist?
der pottplanter ist ja auch polizist^^
Was mir gerade noch so einfällt und ich neugierig bin: wenn ich hypothetisch dabei erwischt würde von der Polizei, würde die keine Anzeige erstatten? Was machen die dann?
sag einfach, du hast das pflänzchen ganz schutzlos am straßenrand gefunden und hattest mitleid!^^
(ausrangierte zimmerpflanzen findet man dort auch öfter, oder neben müllcontainern)
Ja, die ausgesetzten Pflanzen tun wir oft wirklich leid aber ich hab keinen Platz dafür… jedenfalls werde ich diese potentiell (nicht) notwendige Erklärung im Hinterkopf behalten!^^